Allgemeine Geschäftsbedingungen / myregalbrett / Neustadt 26 / 35037 Marburg
1. Geschäftsgrundlage
1.1 Als Vermieter der Regalfläche gilt der Mieter des Landelokals
in der Neustadt 26 in 35037 Marburg – im Folgenden „Vermieter“ oder „myregalbrett“ genannt. Der Mieter der Regalfläche wird im Folgenden „Mieter“ genannt. Der nachfolgende Vertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Vermieter und dem jeweiligen Mieter hinsichtlich der Nutzung von Regalflächen zum Waren- und Dienstleistungsverkauf gegen Entgelt. Der Vermieter wird für den Mieter den Verkauf der Waren bzw. Dienstleistung und die Rechnungsabwicklung übernehmen. Der Mieter zahlt als Gegenleistung einen pauschalen Mietzins und gegebenenfalls eine Provision an den Vermieter.
1.2 Mietverträge zwischen myregalbrett und dem Mieter kommen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Sie gelten auch für alle zukünftigen Mietvertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
1.3 Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters, die den Geschäftsbedingungen von myregalbrett ganz oder teilweise entgegenstehen, wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann wirksam, wenn myregalbrett die Wirksamkeit schriftlich anerkannt hat.
2. Bestimmung und Benutzung des Mietobjekts
2.1 Das Mietobjekt „Regalfläche“ darf ausschließlich zur Aufbewahrung, Einlagerung und zum Abstellen von Sachen verwendet werden.
2.2 myregalbrett weist darauf hin, dass für die vom Mieter eingebrachten Sachen kein Versicherungsschutz besteht. Der Abschluss von erforderlichen oder sachdienlichen Versicherungen wird alleine vom Mieter sichergestellt.
2.3 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln sowie sauber und frei von Abfällen zu halten. Bei der Benutzung des Mietobjekts hat der Mieter dafür zu sorgen, dass keine Umweltverunreinigungen entstehen können und Beeinträchtigungen des Mietobjekts sowie
des Gebäudes und/oder der Außenanlagen nicht auftreten.
2.4 Dem Mieter ist es untersagt,
- auf dem Mietobjekt „Regalfläche“ giftige, feuer- oder sonstige
gefährliche Sachen, verderbliche Ware oder lebende Wesen aufzubewahren oder dort verbleiben zu lassen,
- elektrische Geräte in dem Mietobjekt anzuschließen und zu betreiben und Anbohrungen oder sonstige Veränderungen an dem Mietobjekt
vorzunehmen
2.5 Der Vermieter ist berechtigt, die Annahme einer Ware grundlos zu verweigern. Das laufende Mietverhältnis bleibt davon unberührt. Ferner verpflichtet sich der Mieter, auf etwaige Beschädigungen oder Mängel der Ware hinzuweisen.
2.6 Der Mieter hat das Recht, während der Dauer des Mietverhältnisses Waren einzustellen, die den erstmals eingestellten Waren entsprechen.
2.7 Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, folgende Gegenstände oder Stoffe im Mietobjekt
zu lagern bzw. anzubieten:
- Giftige, brennbare oder gefährliche Stoffe; - Abfallstoffe; - Verderbliche Stoffe; - Sprengstoffe; - Gefäße für komprimierte, flüssige oder gelöste Gase; - Lebende oder tote Tiere; - Munition und Waffen; - Organe von Menschen und Tieren; - Lebende oder wachstumsfähige Stoffe wie z.B.
Zellanbauten; - Bargeld und Wertpapiere; - Diebesgut
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Der Mieter hat allgemein dafür Sorge zu tragen, dass in die von ihm angemietete Unit keine gefährlichen oder verderblichen Stoffe oder Gegenstände eingelagert werden.
3. Zuweisung eines anderen Mietobjekts / Einlagerung
myregalbrett ist berechtigt, dem Mieter eine andere Regalfläche zuzuweisen, sofern dies aus betrieblichen Gründen notwendig sein sollte und dem Mieter ein Umzug unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. myregalbrett verpflichtet sich insoweit, dem Mieter eine gleichwertigen Regalfläche zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Soweit der Mieter aufgrund eingetretenen Zahlungsverzuges zur Räumung verpflichtet ist und er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, erfolgt die Umlagerung gemäß Punkt 11.2
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Kosten des Mieters.
4. Untervermietung und Benutzung durch Dritte
Die Untervermietung sowie die unentgeltliche Überlassung des Mietobjekts – ganz oder teilweise – an einen Dritten sind nicht gestattet.
5. Zahlung der Miete
Die Mietzahlung hat in voller
Höhe grundsätzlich vor Beginn
des Mietverhältnisses zu erfolgen. myregalbrett behält sich vor, rückständige Forderungen an ein Inkassounternehmen weiterzugeben. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ändert sich der auf die Miete zu zahlende Mehrwertsteuerbetrag und die Gesamtmiete entsprechend. Der Mietvertrag läuft zunächst
die vor Mietbeginn zwischen Vermieter und Mieter vereinbarte Zeit – einschließlich Sonn- und Feiertage. Während dieser Zeit ist eine Kündigung - mit Ausnahme einer außerordentlichen Kündigung - ausgeschlossen.
6. Option von myregalbrett zur Umsatzsteuer
myregalbrett weist darauf hin, dass die Option zur Umsatzsteuer ausgeübt wurde. Sofern es sich bei dem Mieter um einen Unternehmer im Sinne des §2 UstG handelt und die Vermietung für dessen Unternehmen erfolgt, sichert dieser zu, dass er das Mietobjekt ausschließlich für Umsätze verwenden wird, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Mieter wird auf Verlangen von myregalbrett bestätigen, dass er das Mietobjekt auch in Zukunft nur für die Erzielung von Umsätzen verwenden wird, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Ändert sich die Umsatzstruktur des Mieters, so hat er dies myregalbrett unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen von myregalbrett ist der Mieter zudem verpflichtet, geeignete Unterlagen einem von myregalbrett zu benennenden Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt zur Prüfung vorzulegen.
7. Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache
7.1 Der Mieter hat gegenüber myregalbrett alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind,
um es myregalbrett zu ermöglichen, das Mietobjekt in einem vertrags- mäßigen Zustand zu erhalten. Schäden sind vom Mieter vorbeugend abzuwehren.
7.2 Der Mieter haftet für Schäden an dem Mietobjekt, dem Gebäude, den zum Grundstück gehörenden Einrichtungen und Außenanlagen, die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine
Angehörigen, Besucher, Lieferanten oder andere Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden sind.
7.3 Der Mieter ist berechtigt, während der Öffnungszeiten von myregalbrett die Gewerbefläche zu betreten, um Zugang zu der Mietfläche zu erlangen.
8. Mängelanzeigepflicht
8.1 Zeigt sich während der Dauer des Mietverhältnisses an dem Objekt ein Mangel, zu dessen Beseitigung der Mieter nicht verpflichtet ist, oder werden Vorkehrungen zum Schutze des Mietobjektes
gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, hat der Mieter myregalbrett unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
8.2 Unterlässt der Mieter schuldhaft die rechtzeitige Mitteilung, ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit myregalbrett durch die unterlassene Mitteilung gehindert war, Abhilfe zu schaffen, ist der Mieter nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß §543 BGB zu kündigen oder Schadens- ersatz- und Aufwendungsersatzanspruch zu verlangen.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltung
9.1 Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins oder sonstigen Forderungen von myregalbrett nur
mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese Gegenforderungen des Mieters unstreitig
und rechtskräftig festgestellt sind. 9.2 Ein Zurückbehaltungsrecht und ein Recht zur Aufrechnung durch den Mieter wegen Ansprüchen aus einem anderen Schuldverhältnis sind ausgeschlossen.
10. Gewährleistungsrechte und Haftung von myregalbrett
10.1 Die von myregalbrett geschuldete, vereinbarte Beschaffenheit des Mietobjektes ergibt sich ausschließlich aus den schriftlichen, vertraglichen Vereinbarungen mit dem Mieter und nicht aus sonstigen werblichen Aussagen, Prospekten, Beratungen oder ähnlichem.
10.2 Beratungen werden von myregalbrett nach bestem Wissen, jedoch unbeschadet der Regelung in Abs. 10.10, unter Ausschluss jeglicher Haftung geleistet. Angaben und Auskünfte über Anwendung und Eignung des Mietobjektes
sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich in dem Mietvertrag zugesichert. Der Mieter wird hierdurch nicht von seiner Pflicht entbunden, das Mietobjekt für seine Verantwortungszwecke und auf ihren Zustand hin selber zu untersuchen.
10.3 Ersatzansprüche des Mieters gemäß §536a Absatz 1, 2 Alt. BGB wegen nach Abschluss
des Mietvertrages auftretender Mängel an dem Mietobjekt sowie sonstige Schadensersatzansprüche aufgrund von vorvertraglicher und / oder vertraglicher Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlungen bestehen nur dann, wenn die Mitarbeiter von myregalbrett oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
10.4 Unerhebliche Mängel, die
in angemessener Frist beseitigt werden, berechtigen den Mieter nicht, den Mietzins zu mindern oder Schadenersatz geltend zu machen. 10.5 myregalbrett haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Mieter an eingebrachten Sachen, Waren oder Einrichtungsgegenständen wegen Feuchtigkeit,
Diebstahl, Vandalismus, Ungeziefer etc. Entstehen, es sei denn, myregalbrett hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.
10.6 Äußere Einwirkungen durch Dritte, wie z.B. Verkehrsumleitungen, Aufgrabungen, Straßensperren, Geräusch-, Geruchs- und Staubbelästigungen oder ähnliches, begrün- den unabhängig von ihrem Ausmaß keine Ansprüche des Mieters, sofern sie nicht von myregalbrett zu vertreten sind.
10.7 Wenn die Strom-, Gas- oder Wasserversorgung oder die Entwässerung durch einen nicht von myregalbrett zu vertretenden Umstand unterbrochen wird, Unregelmäßigkeiten in der Belieferung mit den vorgenannten Medien, Überschwemmungen oder sonstige Katastrophen eintreten, hat der Mieter kein Minderungsrecht und keine Schadensersatzansprüche gegen myregalbrett. Dies gilt entsprechend für die Heizenergieversorgung, sofern sie durch
den Versorgungsträger erfolgt.
10.8 myregalbrett haftet nicht für sonstige Pflichtverletzung aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, es sei denn, myregalbrett, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
10.9 Von den Haftungsbeschränkungen gem. dem vorstehenden Abs. 10.1 bis 10.8 ausgenommen sind
- Schadensersatzansprüche aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinal- pflichten),
- der Schuldnerverzug,
- die Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch myregalbrett und - Schadensersatzansprüche bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.10 Mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von myregalbrett für den Fall, dass sie für einfache Fahrlässigkeit haftet, auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt. 10.11 Mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von myregalbrett für den Fall, dass sie für einfache Fahrlässigkeit haftet, auf die Summe von 200 Euro beschränkt.
10.12 Der Vermieter übernimmt keinerlei Garantien oder Gewährleistung für die Beschaffenheit der Waren. Hierfür ist allein der Mieter der Regalfläche verantwortlich. Etwaige Garantie- oder Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Mieter geltend zu machen, der den Vermieter ausdrücklich von solchen geltend gemachten Ansprüchen seitens der Kundschaft freistellt.
10.13 Die Einholung einer eventuell erforderlichen behördlichen Genehmigung nebst den damit verbundenen Kosten übernimmt der Mieter. Fehlende behördliche Genehmigungen berühren die Zahlungsverpflichtung des Mieters nicht.
11. Rückgabe bei Beendigung des Mietverhältnisses
11.1 Der Mieter ist verpflichtet,
das Mietobjekt bei Beendigung des Mietverhältnisses in vollständig geräumtem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Auf Verlangen von myregalbrett ist der ursprüngliche Zustand unter Berücksichtigung einer Abnutzung im Rahmen
des vertragsgemäßen Gebrauchs wiederherzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, am Tag der Beendigung des Mietverhältnisses die Waren
vor Ladenschluss auf seine Kosten von der Mietfläche zu entfernen und den ursprünglichen Zustand
der Mietfläche wiederherzustellen. Sollte der Mieter die Waren nicht aus dem Regal entfernen, ist er dazu verpflichtet, für die Einlagerung seiner Waren beginnend mit dem folgenden Tag eine wöchentliche Gebühr in Höhe von derzeit 10 € (die jeweilige geltende Gebühr wird im Aushang bekanntgegeben) zu entrichten. Nach drei Tagen gehen die Waren automatisch in den Besitz des Vermieters über.
11.2 Die Räumungspflicht des Mieters erstreckt sich auf alle Sachen im Mietobjekt, soweit sie nicht myregalbrett gehören oder von myregalbrett in das Mietobjekt eingebracht wurden. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, so ist myregalbrett berechtigt, die Regalfläche zu räumen. Die geräumten Sachen werden unter Berufung auf das gesetzliche Vermieterpfandrecht im Wege der öffentlichen Versteigerung, oder - sofern zulässig - im freihändigen Verkauf verwertet. myregalbrett ist berechtigt, den Ort der Versteigerung zu bestimmen. Mieter und Vermieter vereinbaren, dass eine Verwahrungspflicht des Vermieters aufgrund des gesetzlichen Vermieterpfandrechts nicht besteht und der Vermieter, myregalbrett, berechtigt ist, die im Wege
der öffentlichen Versteigerung
nicht verwertbaren Gegenstände
zu entsorgen. Nach Durchführung der öffentlichen Versteigerung wird dem Mieter Gelegenheit gegeben, die nicht verwertbaren Gegenstände in Besitz zu nehmen.
11.3 Soweit myregalbrett gegenüber dem Mieter Forderungen aus dem Mietverhältnis hat, steht myregalbrett ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters zu. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter ist verpflichtet, myregalbrett sofort von einer etwaigen Pfändung der eingebrachten Sachen zu benachrichtigen.
11.4 Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietobjektes nach Beendigung der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als still- schweigend verlängert. Der Mieter schuldet je Monat der unberechtigten Nutzung zumindest eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete. Außerdem hat der Mieter den Schaden zu ersetzen, der myregalbrett durch die nicht rechtzeitige Rückgabe des Mietobjektes entstanden ist. Darüber hinaus stellt der Mieter myregalbrett von jeglicher Inanspruchnahme Dritter, insbesondere anderer Mieter, frei.
12. Personenmehrheit
12.1 Mietparteien, die aus mehreren Personen bestehen, werden als Mieter bezeichnet. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
12.2 Tatsachen, die für einen Mieter eine Änderung des Mietverhältnisses herbeiführen, oder für oder gegen ihn eine Schadens- ersatz- oder sonstigen Anspruch begründen, haben für
die anderen Mieter die gleiche Wirkung.
12.3 Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berührt, müssten von der gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig zur Entgegennahme
solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für Mietaufhebungsverträge.
13. Datenschutz
13.1 Wenn Sie die Geschäftsabschlüsse mit myregalbrett tätigen, werden die individuellen Nutzerinformationen, die Sie uns übermitteln, in Dateien, die myregalbrett gehören, gespeichert. Die Angaben zum einzelnen Nutzer werden in einer sicheren Umgebung unter Verwendung von Industriestandards
und üblichen Sicherheitsmethoden und -verfahren gespeichert. Sie haben das Recht, Ihre persönlichen Angaben in unseren Dateien einzusehen und, falls erforderlich, eine Korrektur der Angaben zu verlangen. Die Angaben zum einzelnen Nutzer werden für die Kunden- verwaltung, für die Zugangsüberwachung zu dem Gebäude, für Marktstudien und für individuell zugeschnittene Informationen und / oder für Werbekampagnen für unsere Produkte und / oder Dienstleistungen verwendet.
13.2 Individuell zugeschnittene Informationen und / oder Werbekampagnen werden Ihnen
nicht auf postalischem Wege übermittelt, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten haben, diese nicht zu erhalten. Individuell zugeschnittenen Informationen und / oder Werbekampagnen werden Ihnen per Telefax, E- Mail uns SMS / MMS nur dann übermittelt, wenn Sie ausdrücklich darum gebeten haben, diese zu erhalten.
13.3 Für einen besseren Kundenschutz wird das Ladenlokal videoüberwacht. Sofern diese Daten nicht zu Beweiszwecken für
Sachbeschädigung oder Diebstahl benötigt werden, werden diese nach einer angemessenen Frist gelöscht.
14 Rechte Dritter
Der Mieter versichert mit Unterzeichnung dieses Vertrages, dass die von ihm eingebrachten Waren frei sind von Rechten Dritter, keine Gefahren von ihnen ausgehen
und er alleiniger rechtmäßiger und allein verfügungsberechtigter Eigentümer der Ware ist.
15. Verjährung
15.1 Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Mietobjektes verjähren in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Vermieter das Mietobjekt zurückerhält.
15.2 Teilt der Mieter dem Vermieter seine neue Adresse nicht mit und kann der Vermieter dies auch nicht durch eine Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt ermitteln, ist die Verjährung gehemmt, d.h. wird der Zeitraum, während dessen der Vermieter die neue Adresse nicht in Erfahrung bringen kann,
in die Verjährungsfrist nicht mit eingerechnet.
Der Vermieter ist in Jahresabständen verpflichtet, die Einwohnermeldeamtsanfrage zu wiederholen. Die Dauer der Hemmung beträgt maximal fünf Jahre. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Anfrage zu erstatten.
15.3 Der Anspruch des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder Gestaltung der Wegnahme einer Einrichtung sowie Schadensersatzansprüchen verjähren in einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses, auch wenn der Mieter nicht zu ermitteln ist.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Mietvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, insbesondere für Vollkaufleute, ist der Gerichtsstand der Sitz von myregalbrett, also Marburg. myregalbrett ist jedoch berechtigt, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand Klage zu erheben.
17. Sonstige Bestimmungen
17.1 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Mieter aus diesem Mietvertrag zustehen, ist ausgeschlossen.
17.2 Eine Änderung des Namens, der Adresse, des Firmennamens oder der Rechtsform des Mieters ist myregalbrett unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen, so soll dies die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht beeinträchtigen. Vielmehr gilt anstelle der ungültigen oder fehlenden Bestimmung eine solche rechtsgültige Bestimmung als vereinbart, wie sie die Parteien nach dem von ihnen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfolgten wirtschaftlichen Zwecke getroffenen hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Mit dem Ausstellen meiner Produkte bei myregalbrett erkläre ich mich ab dem ersten Ausstellungstag mit den ABG’s einverstanden.